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2G für Freizeitaktivitäten

Aufgrund der aktuellen (Stand: 24.11.2021) Corona-Schutzverordnung von NRW müssen wir in allen Kursen und Einzelstunden die 2G-Regel (geimpft/genesen) befolgen. Den jeweiligen Nachweis bitte vor Beginn der Stunde vorzeigen.